Allgemeines

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

in den Klassen 7 und 8 führen wir das fort, was Ihr/Ihre Kinder in der Orientierungsstufe bereits kennengelernt habt/haben.
Die beiden Jahrgangsstufen sind vor allem von einem großen Entwicklungssprung, nämlich der Pubertät, geprägt.

Es kommen auch in der schulischen Struktur neue Herausforderungen hinzu, wie zum Beispiel das Wahlpflichtfach (Neigungsdifferenzierung – es wurde je nach Begabung und Interesse gewählt) und die Leistungsdifferenzierung, das meint die Einstufung in die G- und E-Kurse.

In diesem Bereich bieten wir euch /Ihnen noch weitere Informationen zum Jahrgang 7 und 8 und freuen uns über eine kooperative Zusammenarbeit an unserer Schule.

WPF-Tag 7

Hier gestaltet der WPF-Kurs (siehe WPF) meist an einem außerschulischen Lernort einen gemeinsamen Schultag, der in Beziehung zu den Unterrichtsinhalten des jeweiligen Faches steht. Er dient unter anderem dazu die Gruppe zu stärken und bietet die Möglichkeit besondere Lernorte wie z.B. Theater, Werkstätten, Kletterhalle, Großküche usw. kennenzulernen und praktisch zu erleben.

Klassenfahrt 7

In Jahrgang 7 findet eine dreitägige Klassenfahrt ca. in der dritten Schulwoche des Schuljahres statt. Sie hat die Schwerpunkte des Kennenlernens und der Förderung der Klassengemeinschaft und dient der Primärprävention. Weitere Zielsetzungen können Konfliktbewältigung, das „Naturerleben“ und das Dokumentieren der gemeinsamen Erlebnisse für den Klassensaal und die Schulgemeinschaft sein. Der Kostenrahmen beträgt ca. 150-200 Euro und ist im Gesamtfahrtenkonzept der Bertha enthalten.

Berufswahlunterricht

Zur Vorbereitung des Praktikums ins Jahrgang 8 werden erste Analysen in Richtung Stärken und Interessen durchgeführt und passende Berufsbilder entdeckt. Die individuellen Ergebnisse werden im Berufswahlportfolio angelegt (Jahrgang 7). 

Neben dem Methodentraining, welches in Jahrgang 8 die Methode PowerPoint-Präsentation zum Betriebspraktikum schult, besuchen die 8. Klassen das Berufsberatungszentrum in Kaiserslautern und erhalten dort ergänzend zum AL- und GL- Unterricht erste Einblicke in die Profil-Analyse, sowie Information zum Finden von Lehrstellen. Außerdem findet eine Kooperation mit der Handwerkskammer statt. Hier kann eine Schülergruppe in dem Projekt „BOB-Entdecke dein Talent“ eine Art Praktikum in der Handwerkskammer absolvieren. 

Alle Schüler*innen der Jahrgangsstufe nehmen schließlich an einem zweiwöchigen Praktikum teil. Dies wird neigungsorientiert ausgesucht. Die Jugendlichen bewerben sich selbstständig in den gewählten Betrieben und werden in der Praktikumszeit von den Klassenleitungen an ihrer Arbeitsstelle besucht. Während der beiden Wochen legen die Schüler*innen eine Praktikumsmappe an und dokumentieren zudem anhand von Infotexten und Fotos ihre Erfahrungen und Erlebnisse, welche schließlich in ihrer PowerPoint-Präsentation verwendet werden. Die Präsentation findet vor den 7. Klassen und vor den Eltern der jeweiligen Klasse statt.

Methodentraining 8

Im 8. Jahrgang steht die Berufsorientierung im Fokus. Daher wird das Methodentraining genutzt, um zum einen das Praktikum vor- und nachzubereiten und zum anderen die Methode „PowerPoint-Präsentation“ zu erlernen. Dabei werden Präsentationstechniken aus dem Konzept „Jugend präsentiert“ bereits in den Verfügungsstunden eingeübt.

Die Schüler*innen arbeiten an ihren favorisierten Berufsbildern u.a. mit der Broschüre „Berufe aktuell“. Sie werden in den Computerräumen beim Erstellen von PowerPoint – Folien angeleitet und füllen den Inhalt mit den entsprechenden Informationen zu den gewählten Berufen. Nach dem Praktikum dient dies als Vorlage, um schließlich ihre Erfahrungen und Erlebnisse, sowie Bildmaterial einzufügen. Die Ergebnisse werden den 7. Klassen und den Eltern vorgestellt.

Pädagogische Konferenzen

Sie finden in Jahrgang 5, 6, 7, und 8 statt. Hier setzen sich alle Lehrkräfte der jeweilige 7. Klasse zusammen und besprechen die Klassensituation, die Ansatzpunkte zur Stärkung des Klassenklimas, sowie die Verhaltensweisen und Unterstützungsangebote in Bezug auf einzelne Schüler*innen. Es dient der Vernetzung unter den Lehrkräften und der einheitlichen, gebündelten Rückmeldung an die Jugendlichen und ihre Eltern / Erziehungsberechtigten.

Einstufungen / Umstufungen

Im Jahrgang 8 gibt es die sogenannten Einstufungs- und Umstufungskonferenzen, sie finden meist im Mai statt.

Eine erste Einstufung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch findet bereits in Jahrgang 6 statt, dort wird in Grundkurse (G-Kurs) und Erweiterungskurse (E-Kurs) ,in Leistungen differenziert, eingestuft. 

In jedem Schulhalbjahr (in den Zeugniskonferenzen) werden die Leistungen der Schüler*innen überprüft und entschieden, ob eine Umstufung notwenig bzw. sinnvoll ist.

Im 9. Jahrgang kommt eine weitere Leistungsdifferenzierungsebene hinzu, diese nennt sich dann E2 und entspricht dem gymnasialen Niveau. Daher finden in Jahrgang 8 diese Umstufungskonferenzen statt. Zusätzlich wird das Fach Chemie und Physik ab Jahrgang 9 leistungsdifferenziert unterrichtet, eingestuft in G und E-Kurs. Diesbezüglich findet eine Ersteinstufung in der genannten Konferenz statt. Die Um- und Einstufungen sind auf den Allgemeinen Beurteilungen vermerkt.

Klassenzusammensetzung nach Jahrgang 8

Nach dem 8. Jahrgang werden die Klassen in Teilen neu zusammengestellt. Da in Jahrgang 9 ein weitere Differenzierungsstufe (E2) in den Hauptfächern hinzukommt, dies dient der Organisation der Kurssysteme. Die Schülerinnen und Schüler haben weiterhin in allen Klassen von 9 a bis f (g) die Möglichkeit umgestuft zu werden und die Sekundarabschluss I, sowie die Berechtigung zum Übergang in die Oberstufe zu erlangen.

Nachteilsausgleich (z.B. LRS)

Zu Beginn von jedem Schuljahr muss bei Bedarf der Antrag auf den entsprechenden Nachteilsausgleich erneut von den Eltern gestellt werden. Die Vorlage (siehe Homepage) wird fristgerecht ausgefüllt und der Klassenleitung oder Stufenleitung abgegeben. Ein Nachweis über die Diagnose (Attest) darf nicht älter als zwei Jahre sein. Außerdem muss eine Förderung/ Unterstützungsangebot schriftlich bestätigt beigefügt sein und durchgeführt werden. Die Eltern werden anschließend über den Konferenz Beschluss schriftlich informiert.

Attestpflicht

Eine Attestpflicht kann ausgesprochen werden und würde per Brief von der Stufenleitung in Absprache mit der Klassenleitung nach Hause versendet, wenn Schülerinnen und Schüler sehr häufig entschuldigt und/oder unentschuldigt der Schule fern bleiben. Ein Schreiben über die häufigen Fehlzeiten und ein Gespräch gehen der Attestpflicht voraus. Sie dient der Unterstützung der Schülerinnen und Schüler zur regelmäßigen Schulteilnahme und kann bei erzielter Wirkung auch wieder erlassen werden.

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