Anmeldung Jahrgang 11

Anmeldung MSS im Schuljahr 2024/25

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
aufgrund der Pandemie versuchen wir die Kontakte möglichst zu reduzieren. Aus diesem Grund können sie die Anmeldeunterlagen von unserer Homepage herunterladen und bereits vorab ausfüllen.
Bitte überprüfen sie vor Abgabe ihre Unterlagen auf Vollständigkeit.
Eine Anmeldung ist in der Woche vom 01.02.2024 bis 07.02.2024 möglich, wobei die Reihenfolge der Anmeldung selbstverständlich keinen Einfluss auf die Aufnahme hat.
Bitte vereinbaren sie einen Termin über das Kontaktformular oben (Terminvergabe).

Die Anmeldung ist für externe Schüler und Schülerinnen zu dieser Zeit nur möglich, wenn das Original des Begleitschreibens  (“Berechtigung zur vorläufigen Anmeldung”) vorgelegt wird. Es wird von der derzeitigen Schule ausgestellt, zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der 10. Klasse.
Für Schülerinnen und Schüler der GYMNASIEN ist ein solches Begleitschreiben nicht vorgesehen.
Sie können daher angemeldet werden, wenn die Versetzung in den 11. Jahrgang zu erwarten ist.

Zur ANMELDUNG benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Passfoto neueren Datums (Name auf der Rückseite)
  • Geburtsurkunde oder Personalausweis (in Kopie)
  • Kopien: Jahreszeugnis 9. Klasse, Halbjahreszeugnis 10. Klasse.
    (auch weitere Zeugnisse bei Wiederholung)
  • Nachweis über die Masernimmunität (Impfpass)
  • Anmeldung durch Schüler/-in:  Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.

Download Anmeldeunterlagen

Aufnahmeformular
Informationen und Ordnungen zum Oberstufenstart

Bibliotheks-Nutzerordnung

Die Schulbibliothek steht ausschließlich Lehrern und Schülern der Bertha von Suttner IGS und der Kurpfalz-Realschule Plus zur Verfügung.

Damit die Bibliothek funktionsfähig bleibt, ist es notwendig, dass folgende Regeln eingehalten werden:

  1. Die Bücher werden nur gegen Vorlage des Leseausweises ausgeliehen. Leseausweis ist der Schülerausweis, der mit einem Barcode versehen wurde. Dieser Barcode wird gegen Rückgabe der von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen Kenntnisnahme der Bibliotheksordnung auf dem Anmeldebogen vergeben.
    Die Leihfrist beträgt 3 Wochen, eine Verlängerung ist jedoch möglich. 
    Wird die Rückgabefrist nicht eingehalten und keine Verlängerung der Ausleihzeit beantragt, wird mittels Mahnung an die Rückgabe erinnert.
    Ab der zweiten Mahnung werden Gebühren fällig. 
    Mahnstufe 2 : 1 € pro ausgeliehenem Buch
    Mahnstufe 3 : 2 € Pro ausgeliehenem Buch
    Die Mahnungen erfolgen in einwöchigen Abständen, erstmals eine Woche nach Abgabetermin. Werden die Bücher auch nach der dritten Mahnung nicht abgegeben, behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

  2. Die Bücher sind pfleglich zu behandeln und vor Verschmutzung zu bewahren. Wird ein Buch stark verschmutzt oder beschädigt, kann ein Kostenbeitrag erhoben werden bis zum vollständigen Ersatz des Buches.
    Dies gilt auch, wenn ein Buch verloren gegangen ist. Der Ausleiher haftet.

  3. Entliehene Bücher dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

  4. Essen und Trinken sind in der Bibliothek nicht erlaubt.

  5. Schulranzen, Taschen, Rucksäcke etc. sowie Jacken und Mäntel sind in den dafür vorgesehenen Fächern abzulegen.

  6. Die Bibliothek ist ein Stillarbeitsraum, Unterhaltungen müssen daher unterbleiben.

  7. Ist ein Benutzer der Bibliothek nicht bereit, sich an die Ordnung zu halten, so kann er für bestimmte Zeit vom Besuch der Bibliothek ausgeschlossen werden.

Informationen zum Datenschutz:

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen (und Ihrem Kind) einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten an der Bertha von Sutter IGS geben:

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
    Verantwortlich ist die Bertha von Suttner IGS, Im Stadtwald in 67663 Kaiserslautern.
    Bei Fragen, Beschwerden oder Anregungen steht Ihnen die Schulleitung in Kooperation mit der schulischen Datenschutzbeauftragen Frau Mohrbacher zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter mor@von-suttner-igs.de

  2. Zu welchem Zweck werden Ihre Daten und die Ihres Kindes verarbeitet?
    Die Daten werden zur Erfüllung unseres Bildungs- und Erziehungsauftrages nach §67 Schulgesetz und den dazugehörigen Schulordnungen verarbeitet. In Bezug auf die Eltern handelt es sich in erster Linie um Kontaktdaten; in Bezug auf die Schülerinnen und Schüler um Schulverwaltungsdaten und für die pädagogische Arbeit notwendige Daten. Hierzu gehören auch Schulnoten.
    Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit publizieren wir zur Veranschaulichung unserer schulischen Arbeit auf unserer Homepage (www.von-suttner-igs.de) bzw. in Zeitungsartikeln oder in sonstigen schulischen Veröffentlichungen mit Einwilligung der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern Fotos, Videos und Texte.
    Im Anhang finden Sie die Zustimmung zur Veröffentlichung.

  3. An welche Stellen können Daten übermittelt werden?
    Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen müssen wir Daten beispielweise an die Schulaufsichtsbehörden, den Schulträger, eine andere Schule bei einem Schulwechsel oder an Behörden für die pädagogische Zusammenarbeit übermitteln.
    Wir geben keine Schülerdaten an private Stellen für Werbezwecke weiter.

  4. Wie lange werden die Daten gespeichert?
    Wir löschen die Daten von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich spätestens ein Jahr nach Verlassen der Schule. Für einige Unterlagen bestehen spezielle Aufbewahrungsfristen, z.B. werden Klassen- und Kursbücher sowie Unterlagen zur Lernmittelfreiheit 3 Jahre, Einzelfallakten des Schulpsychologischen Dienstes 5 Jahre, BAföG-Unterlagen 6 Jahre und Abschluss- und Abgangszeugnisse 60 Jahre aufbewahrt.

  5. Welche Datenschutzrechte haben Sie bzw. Ihr Kind?
    Nach Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen bestimmte Datenschutzrechte zu, z.B. das Recht auf Berichtigung oder Löschung der Daten; das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Außerdem steht Ihnen ein Auskunftsrecht im Hinblick auf die bei uns gespeicherten Informationen über Sie und Ihr Kind zu. Auf Verlangen werden wir Ihnen eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen. Außerdem können Sie sich bei Beschwerden aus dem Bereich des Datenschutzes an Schule bzw. den Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz wenden

Informationen zu chronischen Erkrankungen:

Um den Fürsorgepflichten als Schule im Falle einer chronischen Erkrankung (z.B. Allergien, Epilepsie, etc.) Ihres Kindes nachkommen zu können, bittet die Bertha von Suttner IGS im Bereich der Gesundheitsfürsorge um Ihre Unterstützung.

Als Schule sind wir zum Ergreifen bestimmter Fürsorgemaßnahmen (z.B.: Weitergabe der Information an Lehrkräfte und ggf. auch der Mitschüler/innen, Einbeziehung der Erkrankung in die Unterrichts- und Projektplanung, etc.) angehalten.

Falls Ihr Kind unter einer chronischen Erkrankung leidet, die den Schulalltag beeinflussen könnte, müssten folgende Schritte erfolgen:

  • Abklärung der Art der Erkrankung und die daraus resultierenden besonderen Maßnahmen,
  • Evtl. Anforderung einer ärztlichen Diagnose,
  • Informationsweitergabe an Lehrer/innen und ggf. an Schüler/innen,
  • Einforderung einer Einverständniserklärung von Ihnen, damit diese Maßnahmen ergriffen werden können.

Selbstverständlich sind Lehrpersonen im Falle der Ersten Hilfe dazu verpflichtet, in Notlagen zu helfen und Schüler/innen entsprechend zu versorgen. Damit unsere Lehrkräfte wissen, welche chronischen Krankheiten im Schulalltag zu beachten sind, bitten wir Sie darum, uns auf dem Anmeldebogen zu informieren.

Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr

Bitte übergeben Sie uns bei Aufnahme spätestens am ersten Schultag nach den Ferien eine beglaubigte Kopie des Jahreszeugnisses der zehnten Klasse. Es muss den Vermerk der Zugangsberechtigung für die gymnasiale Oberstufe enthalten. Bitte informieren Sie sich bei der abgebenden Schule über die notwendigen Voraussetzungen zum Beibehalt der Berechtigung.
In der Mainzer Studienstufe können drei Fächer als Leistungskurse (Hauptfächer) und sieben Fächer als Grundkurse in einem weiten Rahmen frei belegt werden.
Nähere Informationen können Sie bereits jetzt unter www.mss.rlp.de erhalten. Für unsere Oberstufe gelten neben den allgemeinen Informationen die Regelungen, die mit G9 gekennzeichnet sind (neun Schuljahre nach der Grundschule zum Abitur).
Mit Zusendung einer vorläufigen Aufnahmebestätigung erhalten sie eine Einladung zu einer Beratungsveranstaltung zur Fächerwahl.
Etwa eine Woche später wird die Fächerwahl durchgeführt.
Eine Aufnahme in die MSS ist nur bei Teilnahme der Schülerin/des Schülers an dieser Veranstaltung möglich.
Beiliegend überreichen wir Ihnen die Unterlagen zur Fächerwahl, mit denen Sie sich auf die obige Veranstaltung vorbereiten können. Bitte bringen Sie das (weiße) Faltblatt dorthin mit.
Der Unterrichtsbeginn ist am ersten Schultag nach den Sommerferien in Rheinland-Pfalz um 8.00 Uhr in unserer Aula. Dort werden die Kurszugehörigkeiten und weitere Informationen zum Schulstart bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie, dass im Falle fehlender Unterlagen die Anmeldung nicht weiter bearbeitet werden kann. Dies hat zur Folge, dass der betreffende Schüler nur einen Wartelistenplatz erhält. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, können Schüler der Warteliste noch eventuell freie Plätze einnehmen.

Informationen zur Fächerwahl
Die Gymnasiale Oberstufe an der Bertha von Suttner IGS ist als “Mainzer Studienstufe (MSS)” aufgebaut, also wie die Oberstufen aller Gymnasien in Rheinland-Pfalz. In der MSS besteht eine Vielzahl an Wahlmöglichkeiten für die Belegung der Fächer, sodass sich jede Schülerin/ jeder Schüler ein individuelles Unterrichtsprofil gestalten kann. Eine Auflistung der in Rheinland-Pfalz möglichen Kombinationen findet sich in der folgenden Tabelle, mögliche Kombinationen an unserer Schule sind gelb markiert:
  1. Wählen Sie aus unserem Verzeichnis der möglichen Leistungsfachkombinationen (gelb markiert) die Ihnen zusagende Kombination aus und tragen sie diese in das vorgesehene Feld oben rechts ein.

  2. Nehmen Sie nun einen WAHLBOGEN (siehe Punkt Aufnahmeformular oben) zur Hand.

  3. Tragen Sie in die Felder oben rechts Ihren Namen und Ihre bisherige Fremdsprachen-folge (ohne eine erst in der 9. Klasse begonnene Sprache) ein. Gegebenenfalls füllen Sie bitte auch die Felder für eine externe Schule und eine Wiederholung (nur letzte Klasse) aus.

  4. Für jedes Fach, das Sie belegen wollen, müssen Sie ein Kreuz setzen. In einer Zeile nebeneinander angeordnete Fächer liegen in unseren Stundenplänen parallel und können nicht gleichzeitig belegt werden. Für das gesamte Wahlverfahren gilt daher: Pro Zeile darf nur ein einziges Kreuz gesetzt werden! Lässt sich diese Regel nicht einhalten, müssen Sie Ihre Wahl abändern.

  5. Setzen Sie zunächst je ein Kreuz für Ihre Leistungsfächer Entsprechend in den oberen drei Zeilen.

  6. Setzen Sie im Bereich der Grundfächer sieben Kreuze. Beachten Sie bei allen Belegungen die Kommentare neben der Tabelle. Sie können auch ein achtes, freiwilliges Grundfach belegen. Dies bedeutet aber immer eine zusätzliche Belastung und sollte ausschließlich von leistungsfähigen Schüler/-innen eingeplant werden. Ein freiwilliges Fach müssen Sie mindestens bis zur Umwahl (siehe unten) beibehalten. Anschließend kann es nur zu einem Zeugnistermin abgewählt werden (Halbjahr oder Schuljahresende).

 

 

In der Jahrgangsstufe 11 können Sie ca. zehn Wochen nach dem Eintritt in die Oberstufe Ihre Festlegungen bei der Fächerwahl korrigieren (Umwahl). Alle Neubelegungen sind jedoch nur soweit möglich, wie dies unsere Kursorganisation erlaubt. Erfahrungsgemäß können aber fast alle Anträge unserer Schüler/-innen zufriedenstellend umgesetzt werden.

Wird ein Begleitschreiben nicht zugeteilt, die Berechtigung für die gymnasiale Oberstufe aber mit dem Abgangszeugnis erreicht, kann damit bis Dienstag, 02.07.2024, nachgemeldet werden.

Angemeldete Schüler/-innen der GOETHE-Gesamtschule Kaiserslautern können von einer Aufnahme ausgehen. Schüler/-innen der KURPFALZ-Realschule Plus und andere Schüler/-innen, die für die Leistungskurse Bildende Kunst oder Sport geeignet erscheinen, werden im Rahmen unserer Kapazität vorrangig aufgenommen.

Aufnahmen zur Wiederholung der elften Klasse sind leider nicht möglich. Dafür steht die bisherige Schule zur Verfügung.

In jedem Fall benötigen wir spätestens am ersten Schultag eine beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses mit Berechtigungsvermerk oder Versetzung für die gymnasiale Oberstufe, da sonst die Zugangsberechtigung nicht nachgewiesen werden kann.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Leiter unserer Oberstufe, Herrn Ziegler.   
Er ist telefonisch unter 0631/365-1430  (Sekretariat) erreichbar.  Gegebenenfalls hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer für einen Rückruf.

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Kunstwerk des Monats

Kunstwerk des Monats März 2024: Vivien Unterstab (8f)

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